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   BVerwG, 21.09.2006 - 9 B 15.06   

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https://dejure.org/2006,17914
BVerwG, 21.09.2006 - 9 B 15.06 (https://dejure.org/2006,17914)
BVerwG, Entscheidung vom 21.09.2006 - 9 B 15.06 (https://dejure.org/2006,17914)
BVerwG, Entscheidung vom 21. September 2006 - 9 B 15.06 (https://dejure.org/2006,17914)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage; Umfang der Gerichtlichen Kontrolle bezüglich der Unerlässlichkeit eines gewählten Ausbauzustands einer Straße; Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 22.05.2006 - 10 B 9.06

    Besetzungsrüge; schlafender Richter; Darlegungserfordernis; Verfahrensmangel;

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2006 - 9 B 15.06
    Aus Art. 103 Abs. 1 GG und § 108 Abs. 2 VwGO folgt nämlich keine Pflicht des Gerichts, jedes Vorbringen im Einzelnen zu bescheiden (stRspr, vgl. zuletzt BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2006 BVerwG 10 B 9.06 NJW 2006, 2648 m.w.N.).

    Besondere Umstände dieser Art liegen nicht vor, wenn das Gericht Ausführungen eines Beteiligten außer Betracht lässt, die nach seinem Rechtsstandpunkt unerheblich oder offensichtlich unsubstanziiert sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2006, a.a.O., S. 2650 unter Hinweis auf BVerfGE 70, 288 ).

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2006 - 9 B 15.06
    Besondere Umstände dieser Art liegen nicht vor, wenn das Gericht Ausführungen eines Beteiligten außer Betracht lässt, die nach seinem Rechtsstandpunkt unerheblich oder offensichtlich unsubstanziiert sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2006, a.a.O., S. 2650 unter Hinweis auf BVerfGE 70, 288 ).
  • BVerwG, 09.08.2002 - 9 B 35.02

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verletzung von Bundesrecht; Ersetzung

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2006 - 9 B 15.06
    Damit ist die vom Verwaltungsgerichtshof vorgenommene Anwendung und Auslegung dieser Vorschriften des BauGB der Überprüfung in einem Revisionsverfahren grundsätzlich entzogen (vgl. den Beschluss des Senats vom 9. August 2002 BVerwG 9 B 35.02 Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 17 = NVwZ 2002, 1505).
  • VGH Bayern, 26.04.2002 - 6 B 99.44

    Erschließungsbeitragsrecht in Bayern Landesrecht

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2006 - 9 B 15.06
    Denn nach der vom Verwaltungsgerichtshof vertretenen und für den Senat gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 560 ZPO maßgebenden Auslegung des Art. 5a BayKAG in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 27. Dezember 1996 hat der bayerische Landesgesetzgeber durch diese Vorschrift die §§ 127 bis 135 BauGB in bayerisches Landesrecht überführt (vgl. VGH München, Beschluss vom 26. April 2002 6 B 99.44 BayVBl 2003, 21).
  • VGH Bayern, 02.06.2006 - 6 B 04.1191

    Erschließungsbeitragsrecht, Anbaufunktion, planungsrechtliche Grundlage (fehlt)

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2006 - 9 B 15.06
    Von daher durfte der Verwaltungsgerichtshof den Vortrag der Klägerin weil die Kosten des Ausbaus der Fahrbahnfläche nicht Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits waren (sondern des Parallelverfahrens VGH 6 B 04.1191) insoweit für unerheblich halten.
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